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Prüfungssimulation Luftsicherheit - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Prüfungssimulation Drohnenführerschein A1/A3 Luftsicherheit 40 Fragen in 60 Minuten

1 - Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff auf ein mit dem UAS verknüpftes Konto muss man:
2 - Bevor man eine Drohne verleiht, ist es ratsam:
3 - Ein auf der Drohne angebrachter QR-Code oder eine Kennung darf nicht preisgeben:
4 - GNSS-Spoofing besteht darin:
5 - Ein sicheres Passwort für die Steuerungs-App muss sein:
6 - Der Verlust oder Diebstahl eines UAS muss dazu führen:
7 - Eine GNSS-Störung (Jamming) kann verursachen:
8 - Eine nicht gewartete Steuerungssoftware erhöht das Risiko:
9 - Die Sicherung der wichtigen Parameter der Drohne sollte erfolgen:
10 - Welche Aussagen zur Störung (Jamming) sind richtig? 1) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen gleicher Frequenz. 2) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen unterschiedlicher Frequenzen. 3) Sie macht die Nachrichten für den Empfänger unlesbar. 4) Sie verlangsamt den Empfang der Nachrichten.
11 - Eine gestörte Steuerfunkverbindung kann zu Folgendem führen:
12 - Die Verwendung eines von mehreren Fernpiloten gemeinsam genutzten Kontos erschwert:
13 - Welche Aussagen zur Cybersicherheit sind zutreffend? 1) Sie dient dazu, die Vertraulichkeit zu wahren. 2) Sie dient dazu, sich vor Eindringlingen zu schützen. 3) Sie betrifft sowohl den technischen Teil als auch die Nutzungsempfehlungen.
14 - Die Verschluesselung bzw. der Zugriffsschutz der Anwendung dient dazu:
15 - Die von der Drohne übermittelte Telemetrie kann sensibel sein, weil sie Folgendes preisgibt:
16 - Das Herunterladen einer Steuerungs-App aus einer unbekannten Quelle ist riskant, weil:
17 - Eine nicht aktualisierte Datenbank geografischer UAS-Gebiete kann:
18 - Ein öffentliches WLAN-Netzwerk, das zur Anmeldung beim eigenen Drohnen-Konto verwendet wird, kann Folgendes darstellen:
19 - Die Sicherheit (Security) eines UAS dient hauptsächlich dazu:
20 - Ein Fernpilot sollte bei einer Nachricht, die nach seinen Zugangsdaten für die LBA-Online-Registrierung fragt, misstrauisch sein, weil:
21 - Die Aktualisierung der Firmware der Drohne ermöglicht insbesondere:
22 - Eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme vor dem Weiterverkauf einer Drohne besteht darin:
23 - Das Prinzip der geringsten Rechte (least privilege) bedeutet:
24 - Das Überprüfen der Einstellungen für die automatische Rückkehr vor einem Einsatz trägt auch zur Sicherheit (Security) bei, weil:
25 - Die Luftsicherheit umfasst die Verhinderung:
26 - Eine Speicherkarte mit sensiblen Bildaufnahmen muss:
27 - Bei einem anormalen Verhalten, das auf eine GNSS-Störung hindeutet, muss der Fernpilot:
28 - Der physische Schutz der Drohne am Boden besteht insbesondere darin:
29 - Die Fernidentifizierung (Remote ID) eines UAS dient insbesondere dazu:
30 - Flugprotokolle (Flugbücher) können enthalten:
31 - Die Funktion der Geo-Sensibilisierung (Geo-Awareness) hilft dem Fernpiloten dabei:
32 - Einer unbekannten Person, die verlangt, die Steuerung des UAS (Drohne) zu übernehmen, ist: