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Prüfungssimulation Luftsicherheit - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Prüfungssimulation Drohnenführerschein A1/A3 Luftsicherheit 40 Fragen in 60 Minuten

1 - Einer unbekannten Person, die verlangt, die Steuerung des UAS (Drohne) zu übernehmen, ist:
2 - Das Prinzip der geringsten Rechte (least privilege) bedeutet:
3 - Die Luftsicherheit umfasst die Verhinderung:
4 - Eine nicht gewartete Steuerungssoftware erhöht das Risiko:
5 - Die Verschluesselung bzw. der Zugriffsschutz der Anwendung dient dazu:
6 - Welche Aussagen zur Cybersicherheit sind zutreffend? 1) Sie dient dazu, die Vertraulichkeit zu wahren. 2) Sie dient dazu, sich vor Eindringlingen zu schützen. 3) Sie betrifft sowohl den technischen Teil als auch die Nutzungsempfehlungen.
7 - Eine GNSS-Störung (Jamming) kann verursachen:
8 - Eine nicht aktualisierte Datenbank geografischer UAS-Gebiete kann:
9 - Das Herunterladen einer Steuerungs-App aus einer unbekannten Quelle ist riskant, weil:
10 - Die Aktualisierung der Firmware der Drohne ermöglicht insbesondere:
11 - Bei einem anormalen Verhalten, das auf eine GNSS-Störung hindeutet, muss der Fernpilot:
12 - Eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme vor dem Weiterverkauf einer Drohne besteht darin:
13 - Die Sicherung der wichtigen Parameter der Drohne sollte erfolgen:
14 - Eine gestörte Steuerfunkverbindung kann zu Folgendem führen:
15 - Eine Speicherkarte mit sensiblen Bildaufnahmen muss:
16 - Die Sicherheit (Security) eines UAS dient hauptsächlich dazu:
17 - Welche Aussagen zur Störung (Jamming) sind richtig? 1) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen gleicher Frequenz. 2) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen unterschiedlicher Frequenzen. 3) Sie macht die Nachrichten für den Empfänger unlesbar. 4) Sie verlangsamt den Empfang der Nachrichten.
18 - Die Verwendung eines von mehreren Fernpiloten gemeinsam genutzten Kontos erschwert:
19 - Flugprotokolle (Flugbücher) können enthalten:
20 - Der Verlust oder Diebstahl eines UAS muss dazu führen:
21 - Ein Fernpilot sollte bei einer Nachricht, die nach seinen Zugangsdaten für die LBA-Online-Registrierung fragt, misstrauisch sein, weil:
22 - Ein sicheres Passwort für die Steuerungs-App muss sein:
23 - Die von der Drohne übermittelte Telemetrie kann sensibel sein, weil sie Folgendes preisgibt:
24 - Das Überprüfen der Einstellungen für die automatische Rückkehr vor einem Einsatz trägt auch zur Sicherheit (Security) bei, weil:
25 - Ein öffentliches WLAN-Netzwerk, das zur Anmeldung beim eigenen Drohnen-Konto verwendet wird, kann Folgendes darstellen:
26 - Der physische Schutz der Drohne am Boden besteht insbesondere darin:
27 - GNSS-Spoofing besteht darin:
28 - Bevor man eine Drohne verleiht, ist es ratsam:
29 - Ein auf der Drohne angebrachter QR-Code oder eine Kennung darf nicht preisgeben:
30 - Die Fernidentifizierung (Remote ID) eines UAS dient insbesondere dazu:
31 - Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff auf ein mit dem UAS verknüpftes Konto muss man:
32 - Die Funktion der Geo-Sensibilisierung (Geo-Awareness) hilft dem Fernpiloten dabei: