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Prüfungssimulation Luftsicherheit - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Prüfungssimulation Drohnenführerschein A1/A3 Luftsicherheit 40 Fragen in 60 Minuten

1 - Eine GNSS-Störung (Jamming) kann verursachen:
2 - Ein auf der Drohne angebrachter QR-Code oder eine Kennung darf nicht preisgeben:
3 - Ein Fernpilot sollte bei einer Nachricht, die nach seinen Zugangsdaten für die LBA-Online-Registrierung fragt, misstrauisch sein, weil:
4 - Welche Aussagen zur Cybersicherheit sind zutreffend? 1) Sie dient dazu, die Vertraulichkeit zu wahren. 2) Sie dient dazu, sich vor Eindringlingen zu schützen. 3) Sie betrifft sowohl den technischen Teil als auch die Nutzungsempfehlungen.
5 - Das Herunterladen einer Steuerungs-App aus einer unbekannten Quelle ist riskant, weil:
6 - Ein sicheres Passwort für die Steuerungs-App muss sein:
7 - Der physische Schutz der Drohne am Boden besteht insbesondere darin:
8 - Die Fernidentifizierung (Remote ID) eines UAS dient insbesondere dazu:
9 - Die von der Drohne übermittelte Telemetrie kann sensibel sein, weil sie Folgendes preisgibt:
10 - Bevor man eine Drohne verleiht, ist es ratsam:
11 - Der Verlust oder Diebstahl eines UAS muss dazu führen:
12 - Eine nicht gewartete Steuerungssoftware erhöht das Risiko:
13 - Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff auf ein mit dem UAS verknüpftes Konto muss man:
14 - Die Sicherung der wichtigen Parameter der Drohne sollte erfolgen:
15 - Einer unbekannten Person, die verlangt, die Steuerung des UAS (Drohne) zu übernehmen, ist:
16 - Die Funktion der Geo-Sensibilisierung (Geo-Awareness) hilft dem Fernpiloten dabei:
17 - Die Verwendung eines von mehreren Fernpiloten gemeinsam genutzten Kontos erschwert:
18 - Welche Aussagen zur Störung (Jamming) sind richtig? 1) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen gleicher Frequenz. 2) Es ist die Überlagerung mehrerer Aussendungen unterschiedlicher Frequenzen. 3) Sie macht die Nachrichten für den Empfänger unlesbar. 4) Sie verlangsamt den Empfang der Nachrichten.
19 - Die Sicherheit (Security) eines UAS dient hauptsächlich dazu:
20 - Eine nicht aktualisierte Datenbank geografischer UAS-Gebiete kann:
21 - GNSS-Spoofing besteht darin:
22 - Bei einem anormalen Verhalten, das auf eine GNSS-Störung hindeutet, muss der Fernpilot:
23 - Das Überprüfen der Einstellungen für die automatische Rückkehr vor einem Einsatz trägt auch zur Sicherheit (Security) bei, weil:
24 - Die Aktualisierung der Firmware der Drohne ermöglicht insbesondere:
25 - Die Verschluesselung bzw. der Zugriffsschutz der Anwendung dient dazu:
26 - Eine Speicherkarte mit sensiblen Bildaufnahmen muss:
27 - Die Luftsicherheit umfasst die Verhinderung:
28 - Eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme vor dem Weiterverkauf einer Drohne besteht darin:
29 - Flugprotokolle (Flugbücher) können enthalten:
30 - Eine gestörte Steuerfunkverbindung kann zu Folgendem führen:
31 - Das Prinzip der geringsten Rechte (least privilege) bedeutet:
32 - Ein öffentliches WLAN-Netzwerk, das zur Anmeldung beim eigenen Drohnen-Konto verwendet wird, kann Folgendes darstellen: