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46 - Drohnenführerschein A1/A3 - Der Betrieb eines Flugmodells, das nicht den Anforderungen der offenen Kategorie entspricht und einer Betriebsgenehmigung bedarf, erfordert:

Frage 46 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Eine von der Gemeinde erteilte Fluggenehmigung.
Keine vorherige Genehmigung.
Eine von der Landesluftfahrtbehörde erteilte Fluggenehmigung.
Eine vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilte Betriebsgenehmigung.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer