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Prüfungsfragen Technische und betriebliche Minderung des Luftrisikos - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer: Technische und betriebliche Minderung des Luftrisikos 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Die an Bord befindliche Funktion „Geo-Sensibilisierung“ (Geo-Awareness), die für zahlreiche UAS der Klasse C in der offenen Kategorie vorgeschrieben ist, hat die Aufgabe:
2 - Ein Luftfahrzeug sieht vor sich ein anderes Luftfahrzeug mit nur wenig abweichendem Kurs und geringerer Geschwindigkeit als seiner eigenen. Was muss der Pilot tun?
3 - Bei einer Neubewertung des Luftrisikos in einem engen Tal, welche Entscheidung ist die sicherste?
4 - Was bedeutet bei einer Funkkommunikation der Begriff der Standard-Sprechgruppe „WILCO" genau?
5 - Welche Aussagen sind hinsichtlich des durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 definierten U-Space-Luftraums zutreffend? 1) Es handelt sich um eine von den Mitgliedstaaten ausgewiesene UAS-Geozone. 2) Um darin zu fliegen, muss ein UAS Daten über einen U-Space-Dienstleister (USSP) austauschen können. 3) Die Netzwerk-Identifizierung ist dort erforderlich. 4) Er hebt jegliche Pflicht zur Registrierung des Betreibers auf.
6 - Um das Luftrisiko in der Nähe einer Kontrollzone (CTR) zu verringern, besteht die geeignetste Maßnahme darin:
7 - Um das Prinzip „Sehen und Ausweichen" während des gesamten VLOS-Flugs wirksam umzusetzen, muss der Fernpilot:
8 - Bei einer Neubewertung des Luftrisikos im BVLOS, welche Entscheidung ist die sicherste?
9 - Wenn im VLOS-Flug ein bemanntes Luftfahrzeug in der Nähe erkannt wird und ein Kollisionsrisiko besteht, ist vom Fernpiloten folgende Handlung zu erwarten:
10 - Welche Aussagen zu den geforderten Einrichtungen zur horizontalen Begrenzung sind richtig? 1) Sie informieren den Fernpiloten über die horizontale Position des Luftfahrzeugs 2) Sie verhindern, dass das Luftfahrzeug die programmierten Grenzen überschreitet 3) Sie sind im Szenario STS-01 vorgeschrieben 4) Sie sind im Szenario STS-02 vorgeschrieben